Qualitätsüberwachung

Perfekt ist niemand und es gibt kein Bauvorhaben, an dem alles richtig gemacht wird. Jedes Objekt ist eine individuelle Leistung, bei der tausend Punkte beachtet werden müssen. Der Architekt hat wenig Zeit, ist oft gestresst, sieht nicht jeden Fehler, und kein Handwerker wird gerade auf Ihrer Baustelle sein Meisterstück vollbringen, auf das Sie im Übrigen auch gar keinen Anspruch haben, wenn es nicht besonders vereinbart ist (und besonders bezahlt wird).

Bestellt haben Sie "mittlere Art und Güte". Das Werk muss so gebaut sein, wie es üblicherweise hergestellt wird, nicht besser, aber natürlich auch nicht schlechter.

Auch der Sachverständige hat oft Schwierigkeiten zu entscheiden, ob die schiefen Fliesen noch hinnehmbar sind oder ob nur Abbruch und Neuherstellung die Rettung bringen können.

Dramatischer wird die Sache, wenn die Abdichtung des Kellers vergessen wurde oder mangelhaft ist, weil die Reparatur später ein Vielfaches kostet. Die fehlende Wärmedämmung der Heizungsleitungen wird man möglicherweise später kaum feststellen, eher schon die mangelhafte Dampfsperre im Dach, wenn es plötzlich im Winter von oben tropft, ohne dass das Dach undicht ist.

Da der Sachverständige auch nicht perfekt ist (hoffentlich liest das kein Kollege), wird er auch nicht jeden Fehler sehen, aber wir haben durchaus schon vieles retten können, was ohne baubegleitende Qualitätsüberwachung schiefgegangen wäre. Zur Kontrolle von unabhängiger Stelle muss dringend geraten werden - wir leben von Mängeln, die zu spät entdeckt werden!

Der Bausachverständige kommt zu vereinbarten Terminen, möglichst schon, bevor der Vertrag abgeschlossen wird und noch preiswerte Änderungen möglich sind (Nachträge vermeiden!), dann vielleicht zur offenen Baugrube, bevor der Keller zugeschüttet wird und die Dränung und Abdichtung noch geprüft werden können, bevor die Leitungen hinter dem Putz verschwinden, zur Estrichherstellung und wenn das Dach noch offen und einsehbar ist. Die Bauqualität wird meist sehr schnell deutlich und regelt den Aufwand des Sachverständigen.

Kosten

Die Kosten der Beratung betragen nur einen Bruchteil der Baukosten und liegen bei üblichen Einfamilienhäusern bei der Erstbesprechung in der Größenordnung von 600,- € und bei jedem weiteren Ortstermin bei etwa 350,- €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Abrechnung nach Zeitaufwand ist auch möglich. Darüber müssen wir dann reden.