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Bausachverständige in Hamburg
Das Schiedsgutachten Gerichte brauchen lange, um einen Streitfall zu entscheiden. Die Sache wird teuer und kostet Nerven. Mit dem Bauvertrag sollte deshalb stets auch eine Schiedsgutachtervereinbarung getroffen werden, die bei gutem Ausgang der Baumaßnahme nicht benötigt wird, aber im Streitfall ein Rettungsanker sein kann. Es gibt immer wieder Bauvorhaben, die im Streit enden und bei denen ein neutraler Sachverständiger schlichten kann. Wenn die Parteien nicht verfeindet sind, kann diese Schiedsgutachtervereinbarung auch später zu jedem Zeitpunkt getroffen werden. Der Schiedsgutachter entscheidet, ob ein Mangel berechtigt ist oder nicht und welche Kosten für dessen Beseitigung entstehen. Er kann von den beiden Parteien oder von der Handelskammer ausgewählt werden. Er wird einen Vertrag mit den Parteien schließen, seine Kosten nennen, einen Vorschuss anfordern und einen oder mehrere Ortstermine machen zu denen alle Beteiligten eingeladen werden. Das Schiedsgutachten ist für die Vertragsschließenden verbindlich. Zwar ist die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen, dadurch nicht ausgeschlossen, aber das Gericht wird sich in der Regel an das Gutachten halten. Rufen Sie mich an, wenn Sie einem langwierigen Streit vor Gericht aus dem Wege gehen wollen und im Einvernehmen mit der anderen Partei die Meinungsverschiedenheiten durch einen Schiedsgutachter lösen lassen wollen. Ich erinnere mich an Fälle mit völlig zerstrittenen Gegnern, die letzlich aber gemeinsam mit dem Sachverständigen an einem Tisch saßen, sich einigen konnten und leidlich friedlich auseinandergingen. Ich stelle Ihnen gern meine Erfahrungen und Kenntnisse zur Verfügung.
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