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Bausachverständige in Hamburg
Mängel und Schäden am Gebäude Der Mangel entsteht mit der Herstellung des Gebäudes, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik, also z.B. die Vorschriften des Schallschutzes oder des Feuchtigkeitsschutzes nicht eingehalten werden: es ist mangelhaft gebaut worden. Ein Mangel ist aber auch schon die Nichteinhaltung des Vertrages oder die Abweichung von den Bauzeichnungen. Das Bauwerk hat dann nicht die vereinbarte Beschaffenheit.Im BGB sind die Stufen der Mangelfreiheit aufgezählt: Einhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und den allgemein anerkannten Regeln und wenn nichts vereinbart ist... Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung ansonsten... Eignung für die gewöhnliche Verwendung und Einhaltung einer üblichen Beschaffenheit Fehlt im Einzelfall eine Vereinbarung, wird man dann einen Mangel feststellen, wenn das Bauwerk nicht die Beschaffenheit aufweist, die für gewöhnliche Verwendung üblich ist und die der Besteller erwarten kann. Hier müsste dann der Sachverständige feststellen, was üblich ist. Ist Spitzenqualität üblich, jedes Mal ein Meisterwerk? Nein, üblich ist z.B. "mittlere Art und Güte", der Bauherr wird kleinere Unregelmäßigkeiten hinnehmen müssen. Das "Meisterwerk" muß er extra bestellen (und bezahlen). Der Mangel wird nicht immer gleich und zur Bauzeit entdeckt. Die mangelhafte Abdichtung des Kellers zeigt sich oft erst nach Jahren. Gut für den Bauherren, wenn er die Entdeckung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist macht (und nachweist), sonst gut für den Bauunternehmer. Eine gute Detailplanung und eine sorgfältige Bauüberwachung durch den Architekten können Mängel in großem Umfang vermeiden. Zunehmend wird auch für Qualitätskontrollen der Bausachverständige hinzugezogen, er ist der Spezialist für die Schwachpunkte und lebt davon, dass sie oft zu sehr schwächeln.
Der Schaden entsteht nach der Herstellung durch Alterung, aber
auch durch Einwirkung von außen (Witterung, Straßenverkehr,
Nachbarbaustelle).
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