norbert tewis
Vereidigter Sachverständiger
 
Bausachverständige in Hamburg

Der Nachbar baut und Sie befürchten Schäden an Ihrem Gebäude?

Sie bauen und möchten in gutem Einvernehmen mit Ihrem Nachbarn die vorhandenen Risse an dessen Haus feststellen lassen?

Der Schaden durch die Baumaßnahme des Nachbarn am Haus des anderen Nachbarn ist zwar eher selten, kann aber bei Unterfangungen, Grenzbebauung oder Rammarbeiten erheblichen Umfang annehmen. Es ist dann bei Weitem angenehmer, wenn man sich nach Baufertigstellung an Hand des Protokolles und der Fotos des Sachverständigen über etwaige neu entstandene Schäden unterhalten kann, als mit Rechtsanwalt und Gericht darüber zu streiten, welcher Schaden vor Baubeginn vorhanden war und welcher nicht und das nachbarliche Verhältnis dadurch zu verderben.

Der Sachverständige ist Mittler zwischen zwei Parteien, die sich misstrauisch beäugen, er wird den Bauherrn vor übermäßigem Schaden bewahren und dem ev. geschädigten Nachbarn bei seinen Ansprüchen helfen. Nicht selten macht der Sachverständige den Nachbarn auf dessen alte Risse erst aufmerksam, mit denen dieser seit Jahren lebt aber erst dann bemerkt, wenn der Bagger auf der Baustelle auftaucht. Schon dieses Phänomen macht die Beweissicherung sinnvoll.

Nachträglich ist es schwierig und aufwändig und oft unmöglich den alten Riss vom Neuschaden zu unterscheiden.

Die Kosten einer Beweissicherung richten sich nach dem Aufwand, der allgemein nach Stunden, Fotos und Fahrkilometern abgerechnet wird und bei einem kleinen, wenig geschädigten Gebäude bei etwa 500,-€ liegen dürfte und beim großen, alten Mehrfamilienhaus je nach Anzahl der Wohnungen etwa das Doppelte beträgt. Eine Preisanfrage ist sinnvoll. Wichtig ist dabei das Vertrauen zu dem Sachverständigen. Eine preiswerte Lösung, die im Streitfall ein unbrauchbares Protokoll liefert, ist schlechter als keine.

Wir begehen das ganze Haus von außen und innen, stellen uns vor jede Wand und fotografieren jeden Riss. Nur so lässt sich im nachhinein nachweisen, ob ein Schaden schon vor Baubeginn vorhanden war, oder nicht.



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