Bausachverständige in Hamburg
Was ist sie wert, die Immobilie?
Die Frage stellt Ihnen die Bank bei der Beleihung, sie stellt sich aber auch beim
Kauf und Verkauf und beim Erben, aber auch bei der Scheidung und der Zwangsversteigerung. Die Kosten für
eine detaillierte Wertermittlung richten sich nach dem Verkehrswert. Ich nenne sie Ihnen gern.
Beim Hauskauf, also dann, wenn noch nicht entschieden ist, ob dieses Objekt überhaupt das Traumhaus werden kann, lohnt
sich eine umfangreiche und aufwändige Wertermittlung meist nicht. Hier schlage ich eine preiswertere Alternative vor:
Ich stelle immer wieder fest, dass der Hauskauf, bei dem man sich oft lebenslänglich
verschuldet, mit weniger Beratung durchgeführt wird als der Kauf einer Krawatte, bei
der der Käufer zumindest die Ehefrau als Sachverständige mitnimmt.
Ich halte es für sinnvoll den Sachverständigen auch zum Hauskauf mitzunehemen
Der Sachverständige ist dann bei der Hausbesichtigung dabei, macht Feuchtemessungen
und Fotos, schaut sich die Wände an, die Fenster und Türen und die Wärmedämmung und ev. die Installation soweit
sichtbar .
Danach setzen wir uns bei einer Tasse Kaffee zusammen und versuche ich Ihnen ein Gefühl
für den Zustand, die Bauqualität und - wenn Sie möchten - den Wert des Hauses zu vermitteln
- ist es ein Schnäppchen oder Wucher?
Ich beschaffe dann für die grobe Abschätzung des Wertes den Bodenwert und stelle Vorberechnungen für
unseren Termin an (Daten von Haus und Grundstück erforderlich).
Das Honorar für eine derartige Beratung ist nicht hoch und liegt einschl. Nebenkosten
(Fahrt, Fotos) bei etwa 390,- €, (mind. aber 0,1 % des Kaufpreises) bei vorbereitenden Arbeiten (Beschaffung des Bodenwertes
einschließlich Gebühren für eine grobe Wertabschätzung oder für ein nachträgliches Protokoll)
etwas höher (+ 150,- €), alles jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Andere Vereinbarungen sind möglich.
Beim Erben und Vererben sind es meist andere, die nach dem Wert fragen: das
Vormundschaftsgericht oder der Erbe, der den Pflichtteil beansprucht.
Bei der
Scheidung wird auch das Gericht den Verkehrswert wissen wollen, wenn die
beiden Kontrahenden sich nicht einigen, weil der Ausziehende völlig andere Vorstellungen
vom Wert hat als derjenige, der bleibt und "auszahlen" soll. Viel Streit, Nervenbelastung
und Kosten können vermieden werden, wenn man sich von vornherein auf den Sachverständigen einigt.
Die Kosten für ein ausführliches Gutachten
(Wertermittlung oder Schätzung) sind nicht unerheblich.
Es lohnt sich allgemein nicht "nur aus Neugierde" ein umfangreiches Gutachten mit vielen Anlage darüber, was das Haus
wert ist, zu bestellen. Das Gutachten liefern wir auch auf CD - Sie können es dann der Erbtante per Email in die USA senden.
Das
Honorar für das Wertgutachten ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem
Verkehrswert, also dem Wert, der üblicherweise auch bei Verkauf zu erzielen wäre und beträgt bei einem Verkehrswert von 200.000,-€
etwa 1.000,-€ und bei einem von 1 Mill.€ etwa 2.000,-€ (+ Nebenkosten wie Fahrt und Fotos und UST).
Der Sachverständige wird bei der Schätzung eines
Einfamilienhauses den Sachwert als wichtigste Zahl zugrundelegen.
Das ist der Wert von Grundstück und Gebäude auf der Basis von Baukosten zuzüglich der
Außenanlagen.
Bei der Wertermittlung eines
Mehrfamilien- oder Bürohauses oder von Gewerbebauten ist der Ertragswert die wichtigste Größe. Er errechnet sich aus der zu erzielenden Miete.
Für die
Eigentumswohnung
errechnen wir zwar auch einen Ertragswert, vertrauen aber eher statistisch ermittelten Vergleichspreisen, nach einem Verfahren, das wir entwickelt haben, das einzig uns zur Verfügung steht und an Genauigkeit alle anderen Methoden in den Schatten stellt.