norbert tewis
Vereidigter Sachverständiger
 
Bausachverständige in Hamburg

Was ist sie wert, die Immobilie?
Die Frage stellt Ihnen die Bank bei der Beleihung, sie stellt sich aber auch beim Kauf und Verkauf und beim Erben, aber auch bei der Scheidung und der Zwangsversteigerung. Die Kosten für eine detaillierte Wertermittlung richten sich nach dem Verkehrswert. Ich nenne sie Ihnen gern.

Beim Hauskauf, also dann, wenn noch nicht entschieden ist, ob dieses Objekt überhaupt das Traumhaus werden kann, lohnt sich eine umfangreiche und aufwändige Wertermittlung meist nicht. Hier schlage ich eine preiswertere Alternative vor:

Ich stelle immer wieder fest, dass der Hauskauf, bei dem man sich oft lebenslänglich verschuldet, mit weniger Beratung durchgeführt wird als der Kauf einer Krawatte, bei der der Käufer zumindest die Ehefrau als Sachverständige mitnimmt. Ich halte es für sinnvoll den Sachverständigen auch zum Hauskauf mitzunehemen Der Sachverständige ist dann bei der Hausbesichtigung dabei, macht Feuchtemessungen und Fotos, schaut sich die Wände an, die Fenster und Türen und die Wärmedämmung und ev. die Installation soweit sichtbar .

Danach setzen wir uns bei einer Tasse Kaffee zusammen und versuche ich Ihnen ein Gefühl für den Zustand, die Bauqualität und - wenn Sie möchten - den Wert des Hauses zu vermitteln - ist es ein Schnäppchen oder Wucher? Ich beschaffe dann für die grobe Abschätzung des Wertes den Bodenwert und stelle Vorberechnungen für unseren Termin an (Daten von Haus und Grundstück erforderlich).

Das Honorar für eine derartige Beratung ist nicht hoch und liegt einschl. Nebenkosten (Fahrt, Fotos) bei etwa 390,- €, (mind. aber 0,1 % des Kaufpreises) bei vorbereitenden Arbeiten (Beschaffung des Bodenwertes einschließlich Gebühren für eine grobe Wertabschätzung oder für ein nachträgliches Protokoll) etwas höher (+ 150,- €), alles jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Andere Vereinbarungen sind möglich.

Beim Erben und Vererben sind es meist andere, die nach dem Wert fragen: das Vormundschaftsgericht oder der Erbe, der den Pflichtteil beansprucht.

Bei der Scheidung wird auch das Gericht den Verkehrswert wissen wollen, wenn die beiden Kontrahenden sich nicht einigen, weil der Ausziehende völlig andere Vorstellungen vom Wert hat als derjenige, der bleibt und "auszahlen" soll. Viel Streit, Nervenbelastung und Kosten können vermieden werden, wenn man sich von vornherein auf den Sachverständigen einigt.

Die Kosten für ein ausführliches Gutachten (Wertermittlung oder Schätzung) sind nicht unerheblich. Es lohnt sich allgemein nicht "nur aus Neugierde" ein umfangreiches Gutachten mit vielen Anlage darüber, was das Haus wert ist, zu bestellen. Das Gutachten liefern wir auch auf CD - Sie können es dann der Erbtante per Email in die USA senden.

Das Honorar für das Wertgutachten ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem Verkehrswert, also dem Wert, der üblicherweise auch bei Verkauf zu erzielen wäre und beträgt bei einem Verkehrswert von 200.000,-€ etwa 1.000,-€ und bei einem von 1 Mill.€ etwa 2.000,-€ (+ Nebenkosten wie Fahrt und Fotos und UST).

Der Sachverständige wird bei der Schätzung eines Einfamilienhauses den Sachwert als wichtigste Zahl zugrundelegen. Das ist der Wert von Grundstück und Gebäude auf der Basis von Baukosten zuzüglich der Außenanlagen.

Bei der Wertermittlung eines Mehrfamilien- oder Bürohauses oder von Gewerbebauten ist der Ertragswert die wichtigste Größe. Er errechnet sich aus der zu erzielenden Miete.

Für die Eigentumswohnung errechnen wir zwar auch einen Ertragswert, vertrauen aber eher statistisch ermittelten Vergleichspreisen, nach einem Verfahren, das wir entwickelt haben, das einzig uns zur Verfügung steht und an Genauigkeit alle anderen Methoden in den Schatten stellt.



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